Die Geschichte der Polizei in Österreich 1938 zeigt, wie aus behördlicher Macht organisierte Verfolgung wurde. Menschen konnten ohne Einschaltung der Justiz in Konzentrationslager deportiert werden. Ein Jahr nach dem „Anschluss“ pries ein Zeitungsbericht den Umbau der Wiener Polizei als „vorbildlich“.
Zwischen diesen Aussagen liegt der Kern einer verstörenden Geschichte: Was für die Verantwortlichen als institutioneller Erfolg galt, bedeutete für Verfolgte Entrechtung, Haft und Lebensgefahr.
Der Historiker Andreas Kranebitter untersucht diese Entwicklung in seinem Beitrag Eine »vorbildliche, nationalsozialistische Polizei«. Seine Darstellung führt von einer Geburtstagsfeier über Verwaltungspläne und Personalentscheidungen bis zu den Instrumenten des NS-Terrors.
Sie verlangt Genauigkeit. Denn die Vergangenheit wird weder durch beschönigende Begriffe verständlich noch durch vorschnelle Gleichsetzungen mit der Gegenwart.
Ein Geburtstag und das Lob der Gleichschaltung
Die Geschichte beginnt mit einer Feier, deren Bedeutung sich erst im historischen Zusammenhang erschließt.
Sechs Märsche für den Polizeipräsidenten
Am 10. März 1939 versammeln sich die leitenden Beamten des Wiener Polizeipräsidiums. Ihr Präsident Otto Steinhäusl wird 60 Jahre alt.
Um neun Uhr tritt das Musikkorps der Schutzpolizei auf. Es spielt sechs Märsche und zwei Konzertstücke.
Kranebitter schildert diese Szene anhand zeitgenössischer Berichterstattung. Am folgenden Tag lobt Walter Klang im Neuigkeits-Weltblatt, Steinhäusl habe die Wiener Polizei in die Deutsche Polizei eingegliedert und damit „eine vorbildliche, nationalsozialistische Polizei in Wien geschaffen“.
Auf der gedruckten Seite 70 zeigt das Dokument die angetretene Polizeimusik. Die Fotografie macht den zeremoniellen Rahmen dieser Ehrung sichtbar.
Eine Karriere mit konkreter Verantwortung
Steinhäusl war kein erst 1938 hinzugekommener Polizeibeamter. Seine Tätigkeit im Wiener Polizeidienst hatte bereits 1907 begonnen.
Unmittelbar vor dem „Anschluss“ wurde er zunächst kommissarisch zum Polizeipräsidenten ernannt. Er blieb bis zu seinem Tod im Juni 1940 im Amt.
Kranebitter beschreibt ihn als zentralen Verantwortlichen für die Eingliederung und Verfolgung. Dabei unterscheidet er ausdrücklich: Steinhäusl war nicht direkt für Gestapo und Kriminalpolizei verantwortlich. Seine Stellung im Verfolgungsapparat wird dadurch jedoch nicht bedeutungslos.
Die Unterscheidung ist wesentlich. Historische Verantwortung muss konkret benannt werden – nicht größer, aber auch nicht kleiner, als die Quellen sie erkennen lassen.
Der Umbau war schon vor dem „Anschluss“ geplant
Die Eingliederung der österreichischen Polizei entstand nicht erst aus spontanen Entscheidungen im März 1938.
Eine Blaupause auf 119 Seiten
Kranebitter untersucht eine 119-seitige Denkschrift über den Einbau des österreichischen Sicherheitswesens in die Sicherheitspolizei des Deutschen Reiches.
Das vor dem „Anschluss“ verfasste Dokument behandelte Organisationsstrukturen, Personalbedarf und erwarteten Widerstand. Vorgesehen waren Kriminalpolizeistellen und Geheime Staatspolizeistellen mit entsprechenden Leitstellen in Wien.
Auch die österreichische Verwaltungsstruktur wurde unter sicherheitspolizeilichen Gesichtspunkten betrachtet. Es ging nicht allein darum, bestehende Dienststellen umzubenennen. Geplant wurde ein für die nationalsozialistischen Ziele geeigneter Apparat.
Vorhandene Strukturen konnten übernommen werden
Die Planer bewerteten bestimmte Voraussetzungen des austrofaschistischen Österreich positiv: die Zentralisierung der Polizeiverwaltung und vorhandene rechtliche Möglichkeiten zur Unterdrückung von Presse und Opposition.
Übernommen wurden außerdem polizeiliche Erfassungen und Gegnerlisten. Kranebitter beschreibt, wie der für eine staatspolizeiliche Kartei zuständige Heinrich Demschik selbst illegaler Nationalsozialist war und Informationen nach Berlin weitergab.
Der Befund widerspricht der Vorstellung eines vollständig von außen aufgebauten Apparats. Vorhandene Organisation, vorhandenes Wissen und bereits bestehende politische Verbindungen erleichterten die Eingliederung.
Gerade darin liegt die Bedeutung des Verwaltungsplans: Er zeigt nicht nur, welche Gewaltmittel geschaffen werden sollten. Er zeigt auch, welche Voraussetzungen bereits nutzbar waren.
Personelle Kontinuität hinter dem politischen Bruch
Der institutionelle Umbau bedeutete keinen vollständigen Austausch der Beamtenschaft.
Was die Angabe von 80 bis 90 Prozent bedeutet
Nach Kranebitters Darstellung rekrutierten sich zwischen 80 und 90 Prozent der Polizeibeamtenschaft aus früheren österreichischen Bediensteten.
Diese Angabe beschreibt die Herkunft des Personals. Sie besagt nicht, dass bei jedem einzelnen Beamten dieselbe Überzeugung, dieselbe Handlung oder dieselbe individuelle Schuld nachgewiesen wäre.
Zugleich war die Verfolgung nicht genehmer Polizeibeamter brutal. Kranebitter betont diese Gewalt, auch wenn die personellen Eingriffe zahlenmäßig nur einen begrenzten Teil des Apparats erfassten.
Beides gehört zusammen: Innerhalb der Polizei gab es Verfolgte. Zugleich konnte der nationalsozialistische Polizeiapparat in erheblichem Umfang mit bereits vorhandenem österreichischem Personal arbeiten.
Der Ausbau der Gestapo Wien
Für die Staatspolizeileitstelle Wien nennt der Beitrag 842 Beschäftigte. Zum Vergleich werden für die Leitstelle Berlin 719 Angehörige angegeben. Wien war nach dieser Darstellung die größte Staatspolizeileitstelle im Deutschen Reich.
Solche Zahlen erklären nicht allein, wie Verfolgung funktionierte. Sie verdeutlichen jedoch die organisatorische Größenordnung.
Entscheidend bleibt die Verbindung: Personal, Befugnisse und politische Zielsetzung wirkten zusammen. Keine dieser Ebenen sollte isoliert betrachtet werden.
Vom Tatvorwurf zum angeblichen Menschentyp
Um die Verfolgung zu verstehen, muss auch das Denken untersucht werden, das sie begründete.
Die Polizei sollte eine Gesellschaft formen
Kranebitter beschreibt die Neuordnung der Polizei von 1936 als entscheidenden Schritt. Mit Heinrich Himmlers Ernennung zum Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei war die beabsichtigte Verschmelzung von SS und Polizei verbunden.
Die Polizei sollte nicht mehr lediglich auf konkrete Vorgänge reagieren. Sie sollte aktiv an der Herstellung der nationalsozialistischen „Volksgemeinschaft“ mitwirken.
Wer als politisch, sozial oder vermeintlich „rassisch“ abweichend galt, wurde zum Gegenstand vorbeugender Verfolgung. Die Grenze zwischen Zugehörigkeit und Ausschluss wurde damit zu einer polizeilichen Aufgabe.
Wenn die Zuschreibung wichtiger wird als die Tat
Der Beitrag verfolgt die ideengeschichtlichen Voraussetzungen bis zur Hinwendung vom Tatstrafrecht zum Täterstrafrecht zurück.
Besonders folgenreich waren kriminalbiologische Vorstellungen, nach denen bestimmte Menschen aufgrund angeblich erblicher Eigenschaften dauerhaft „kriminell“ und nicht veränderbar seien.
Im nationalsozialistischen Zusammenhang wurde daraus eine Rechtfertigung für die Verfolgung zugeschriebener Menschentypen. Politische Gegnerschaft und soziale Ausgrenzung konnten als Ausdruck eines vermeintlich unveränderlichen Wesens behandelt werden.
Hier liegt ein Kern der Entmenschlichung: Die betroffene Person verschwindet hinter einer Kategorie. Was sie tatsächlich getan hat, verliert gegenüber dem behaupteten „Typus“ an Bedeutung.
„Schutzhaft“ und „Vorbeugungshaft“: Gewalt hinter amtlichen Worten
Die ideologische Einteilung erhielt ihre praktische Wirkung durch weitreichende polizeiliche Haftinstrumente.
Was „Schutzhaft“ bedeutete
Mit der sogenannten Schutzhaft ging die Gestapo gegen weltanschauliche Gegner vor. Die behauptete Notwendigkeit, die „Volksgemeinschaft“ zu schützen, diente als Begründung für deren dauerhafte Ausschaltung.
Die Bezeichnung stellte nicht den Schutz der inhaftierten Person in den Mittelpunkt. Geschützt werden sollte die vom Regime definierte Gemeinschaft vor Menschen, die zu ihren Feinden erklärt worden waren.
Kranebitter zeigt damit, wie ein positiv besetztes Wort eine Praxis der Entrechtung bezeichnen konnte.
Die Kriminalpolizei im Nationalsozialismus
Die Kriminalpolizei verfügte mit der Vorbeugungshaft über ein entsprechendes Instrument gegen als „kriminell“ oder „asozial“ stigmatisierte Menschen.
Der Beitrag beschreibt, dass Betroffene unter solchen Zuschreibungen dauerhaft und ohne Einschaltung der Justiz in Konzentrationslager deportiert werden konnten.
Die entscheidende Verschiebung lag darin, dass nicht erst eine neue konkrete Straftat nachgewiesen werden musste. Polizeiliche Einstufungen konnten den Weg zur Verfolgung eröffnen.
Wo die Zuschreibung die Tat ersetzt, wird der Mensch selbst zum Vorwurf.
Die Begriffe „Schutzhaft“ und „Vorbeugungshaft“ müssen deshalb in ihrem historischen Zusammenhang erklärt werden. Ohne diese Einordnung klingt Verwaltungssprache harmloser als die Gewalt, die sie bezeichnete.
Der „Anschluss“ 1938 beschleunigte die Radikalisierung
Die Eingliederung Österreichs fiel in eine bereits laufende Verschärfung und verstärkte diese zugleich.
Verfolgung war ein Zusammenwirken
Kranebitter beschreibt, wie Gestapo und Kriminalpolizei ihre Gegner nicht unabhängig von der übrigen Gesellschaft bestimmten.
Spitzel und Denunzianten wirkten ebenso mit wie Gesundheits-, Arbeits- und Fürsorgebehörden. In diesem Zusammenspiel wurden Menschen als angebliche „Staats- und Volksfeinde“ eingeordnet und verfolgt.
Der Blick auf einzelne Dienststellen reicht deshalb nicht aus. Die Untersuchung zeigt eine Verbindung von Polizeimacht, gesellschaftlicher Mitwirkung und administrativem Wissen.
Der Auftrag wurde öffentlich formuliert
Am 7. April 1938 traten rund 850 Mitarbeiter der Kriminalpolizei in der Wiener Marokkanerkaserne an.
Zu den Rednern gehörten Otto Steinhäusl, der Chef des Reichskriminalpolizeiamtes Arthur Nebe und der neu bestellte Leiter der Kriminalpolizeileitstelle Wien, Johann Hauke.
Im Mittelpunkt stand nicht nur die Unterstützung gerichtlicher Ermittlungen. Hervorgehoben wurde gerade die „vorbeugende“ Bekämpfung des vom Regime definierten Verbrechertums.
Die Verfolgung war damit nicht lediglich eine verborgene Begleiterscheinung. Ihre ideologische Ausrichtung wurde als institutioneller Auftrag vermittelt.
Hinter dem Apparat stehen ermordete Menschen
Die Untersuchung von Strukturen darf diejenigen nicht unsichtbar machen, gegen die diese Strukturen gerichtet waren.
Die Größenordnung der NS-Verfolgung
Kranebitter verweist auf die namentlichen Erfassungsprojekte des Dokumentationsarchivs des Österreichischen Widerstandes.
Der Beitrag nennt 66.000 in der Shoah ermordete österreichische Jüdinnen und Juden sowie mehr als 9.000 ermordete Roma und Romnja, Sinti und Sintizze.
Hinzu kommen etwa 9.500 politisch Verfolgte, die durch Polizei- und Justizinstanzen des NS-Staates ermordet wurden, sowie ungefähr 25.000 im Rahmen der sogenannten „Euthanasie“-Aktionen getötete Patientinnen und Patienten. Insgesamt spricht der Autor von rund 110.000 österreichischen Opfern der NS-Verfolgungspolitik.
Diese Bilanz betrifft die NS-Verfolgungspolitik insgesamt. Sie ist keine Zahl ausschließlich der Polizei zurechenbarer Tötungen. Die Zuständigkeiten und Tatbeiträge müssen jeweils gesondert untersucht werden.
Erinnerung braucht Namen und Zusammenhänge
Zahlen verdeutlichen die Dimension. Sie erzählen jedoch nicht das Leben der einzelnen Menschen.
Die im Beitrag erwähnte namentliche Erfassung hat deshalb eine besondere Bedeutung: Sie richtet den Blick auf Personen, die der Verfolgungsapparat zu Kategorien gemacht hatte.
Historische Genauigkeit und menschliche Anteilnahme sind dabei keine Gegensätze. Wer verstehen möchte, wie Menschen entrechtet wurden, muss sowohl ihre Erfahrungen als auch die verantwortlichen Strukturen ernst nehmen.
Wie Täter erinnert werden: eine unbequeme Schlussfrage
Der Beitrag endet nicht bei den Ereignissen von 1938, sondern fragt auch nach dem späteren Umgang mit Verantwortung.
Karriereleistung ersetzt keine Einordnung
Kranebitter kritisiert, dass Steinhäusl in einer 2009 von Walter Rosenkranz veröffentlichten Darstellung österreichischer „Leistungsträger“ erscheint. Als Beleg verweist er in Anmerkung 40 auf den Beitrag Burschenschafter als Leistungsträger in Österreich 1918–1938.
Diese Passage ist eine erinnerungspolitische Kritik des Autors. Sie führt zu einer grundlegenden Frage: Was wird hervorgehoben, wenn eine Biografie als Leistungsgeschichte erzählt wird – und welche Verantwortung gerät dadurch möglicherweise aus dem Blick?
Würdigung verlangt Kontext
Eine dienstliche Laufbahn lässt sich nicht sinnvoll von den Zielen trennen, denen sie diente.
Wer organisatorische Durchsetzungsfähigkeit beschreibt, muss auch fragen, was durchgesetzt wurde. Wer Effizienz hervorhebt, muss die Folgen für die Betroffenen benennen.
Das gilt hier besonders deutlich: Die rasche Eingliederung der Wiener Polizei war aus nationalsozialistischer Sicht ein Erfolg. Menschenrechtlich betrachtet ist gerade dieser Erfolgsmaßstab zu hinterfragen.
Was diese Geschichte über Menschenrechte lehrt
Die folgenden Überlegungen sind eine heutige menschenrechtliche Einordnung, keine zusätzliche historische Feststellung über gegenwärtige Institutionen.
Systemisches Unrecht ist mehr als individuelles Fehlverhalten
Systemisches Unrecht bezeichnet hier Unrecht, das durch institutionelle Regeln, Strukturen und Handlungsmuster ermöglicht oder dauerhaft getragen wird. Der Begriff dient der Analyse und ersetzt keine konkrete rechtliche Prüfung.
Das Dokument zeigt, weshalb die Erklärung durch einzelne Fehlentscheidungen für den beschriebenen NS-Kontext nicht ausreicht.
Verfolgung wurde geplant, organisatorisch ermöglicht und ideologisch begründet. Von bloßem institutionellem Versagen zu sprechen, wäre deshalb zu schwach: Die Institutionen verfehlten nicht nur einen Schutzauftrag. Sie wirkten selbst an der Verfolgung mit.
So lassen sich strukturelle Menschenrechtsverletzungen untersuchen, ohne die Verantwortung einzelner Beteiligter aus dem Blick zu verlieren.
Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit ohne Gleichsetzung
Aus dieser Geschichte können Fragen an die Gegenwart entstehen. Beweise für heutige Vorwürfe liefert sie nicht.
Ein belastender Behördenkontakt oder eine fehlerhafte Gerichtsentscheidung darf nicht mit nationalsozialistischer Verfolgung gleichgesetzt werden. Begriffe wie Amtsmissbrauch, Justizmissbrauch oder verweigerter Rechtsschutz benötigen jeweils eigene, überprüfbare Grundlagen.
Betroffene ernst zu nehmen bedeutet weder, ihre Erfahrungen abzuwerten, noch jeden Verdacht ungeprüft zu bestätigen.
Menschenwürde verlangt Aufmerksamkeit für die Person. Rechtsstaatlichkeit verlangt nachvollziehbare Maßstäbe, begrenzte Macht und wirksame Überprüfung.
Menschenrechtsverteidiger, Forschung und Öffentlichkeit sollten solche Fragen stellen können. Gerade dabei bleibt Präzision eine Form der Verantwortung.
Häufige Fragen zur Polizei in Österreich 1938
Die Antworten fassen historische Befunde zusammen und grenzen deren Aussagekraft für die Gegenwart ab.
Welche Rolle spielte die Polizei beim „Anschluss“ 1938?
Die österreichische Polizei wurde rasch in den nationalsozialistischen Polizeiapparat eingegliedert. Kranebitter zeigt, dass vorbereitete Planungen, bestehende Strukturen und personelle Kontinuitäten diesen Umbau erleichterten.
Was unterschied Schutzhaft und Vorbeugungshaft?
Die Gestapo nutzte Schutzhaft zur Verfolgung weltanschaulicher Gegner. Die Kriminalpolizei verwendete Vorbeugungshaft gegen als „kriminell“ oder „asozial“ stigmatisierte Menschen. Beide Instrumente dienten der polizeilichen Ausschaltung Betroffener.
Was bedeutet die Personalangabe von 80 bis 90 Prozent?
Sie besagt, dass sich die Polizeibeamtenschaft überwiegend aus früheren österreichischen Bediensteten rekrutierte. Daraus lässt sich keine einheitliche politische Überzeugung oder individuelle Schuld sämtlicher Angehöriger ableiten.
Wer war Otto Steinhäusl?
Steinhäusl war Wiener Polizeipräsident während der Eingliederung in die Deutsche Polizei. Kranebitter beschreibt seine zentrale Verantwortung, unterscheidet diese aber von der direkten Zuständigkeit für Gestapo und Kriminalpolizei.
Was bedeutet systemisches Unrecht?
Gemeint ist hier Unrecht, das durch institutionelle Strukturen, Regeln oder Routinen ermöglicht und aufrechterhalten wird. Die Bezeichnung ersetzt weder konkrete Belege noch eine historische oder rechtliche Einzelfallprüfung.
Beweist diese Geschichte heutige Menschenrechtsverletzungen?
Heutige Vorwürfe benötigen eigene Belege. Die historische Untersuchung kann jedoch helfen, präzisere Fragen zu staatlicher Macht, institutioneller Verantwortung und dem Schutz von Menschenwürde zu stellen.
Erinnerung muss Verantwortung sichtbar machen
Die Auseinandersetzung mit dieser Vergangenheit endet nicht damit, dass ihre Verbrechen bekannt sind.
Genau hinsehen, statt vorschnell urteilen
Sie verlangt, die Verbindungen zwischen Sprache, Wissen, Befugnissen und Handlungen zu untersuchen. Sie verlangt ebenso, Verfolgte nicht hinter den Organisationsgeschichten ihrer Verfolger verschwinden zu lassen.
Teilen Sie diesen Beitrag dort, wo eine differenzierte Auseinandersetzung mit staatlicher Macht und historischer Verantwortung hilfreich ist. Nicht als pauschale Anklage gegen die Gegenwart, sondern als Einladung zu genauerem Hinsehen.
Eine Institution verdient Vertrauen nicht allein durch das Versprechen, Menschen zu schützen.
Entscheidend ist, wie sie mit denen umgeht, über die sie Macht besitzt.
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Weiterführende externe Quellenvorschläge
Diese Einstiegsseiten wurden nicht live geprüft und dienen nicht als zusätzliche Belege für unüberprüfte Einzelbehauptungen.
Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes NS-Verfolgung, Opfererfassung und österreichische Zeitgeschichte
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Deutsches Institut für Menschenrechte Menschenrechtliche Grundlagen und institutionelle Verantwortung
Vereinte Nationen: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Ergänzender menschenrechtlicher Bezugsrahmen
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