Es gibt Sätze, die klingen trocken, fast harmlos, bis man merkt, was sie im echten Leben bedeuten. „Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang.“ Für Juristen ist das Alltagssprache. Für normale Menschen kann dieser Satz aber wie eine verschlossene Tür wirken. Hinter dieser Tür liegen vielleicht das eigene Haus, die wirtschaftliche Existenz, ein Schadensersatzanspruch, ein Vertrag, ein Persönlichkeitsrecht, ein Unternehmen oder einfach die Frage: Werde ich als Mensch in meiner eigenen Sache überhaupt gehört? Genau hier beginnt ein Thema, das viel größer ist als ein einzelner Paragraf in der Zivilprozessordnung. Es geht nicht nur darum, ob ein Anwalt nützlich, sinnvoll oder manchmal sogar dringend notwendig ist. Es geht um die tiefere Frage, ob ein Mensch in einem Verfahren über seine eigenen Rechte vollständig hinter einer formalen Prozessordnung verschwinden darf.