Windpark Linach:

Ein Gerichtsbeschluss, drei weitere Schreiben und eine Eingabe an den Rechnungshof – wie hängt das zusammen?

Auf dem Zustellungsumschlag steht der 16. September 2026. Peter Mariotti gibt den 23. September als Tag seines tatsächlichen Erhalts an. Wie verlief die Zustellung? Welche Unterlagen können den Ablauf klären? Und welche Einwendungen erhebt er gegen die bereits am 13. Juli ausgestellte Kostenrechnung über 1.620 Euro?

Diese Dokumentation führt durch die nächsten Schritte im Verfahren zum Windpark Linach in Furtwangen. Ausgangspunkt ist der Beschluss des VGH Mannheim vom 15. September 2026, mit dem der Eilantrag wegen fehlender vorgeschriebener Vertretung als unzulässig verworfen wurde. Die fachlichen Einwendungen gegen das Windparkvorhaben wurden darin nicht inhaltlich geprüft.

Veröffentlicht werden Mariottis Gegenschreiben vom 23. September, zwei weitere Schreiben zu den Gerichtskosten und zur Erinnerung nach § 66 GKG mit Antrag auf aufschiebende Wirkung sowie sein Prüfungshinweis an den Rechnungshof Baden-Württemberg. Dabei geht es um Entscheidungsnachweise, Zustellung, Kostenverteilung und mögliche vermeidbare öffentliche Aufwendungen.

Was belegen die Dokumente tatsächlich? Was fordert Mariotti – und welche Antworten stehen im dokumentierten Zeitraum noch aus? Die Unterlagen ermöglichen einen eigenen Blick auf den Schriftwechsel und die offenen Prüffragen.

 

Windpark Linach Dokumente September 2026 Veroeffentlichung Pdf

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