Eine Antwort aus Karlsruhe – und die entscheidende Frage: Wird der Umgang mit öffentlichen Mitteln beim Windpark Linach geprüft?
Am 2. Oktober 2026 erhielt Peter Mariotti die Antwort des Rechnungshofs Baden-Württemberg auf seinen Prüfungshinweis zum Windpark Linach in Furtwangen. Das Schreiben vom 30. September bestätigt den Eingang seiner Eingabe am 25. September. Der Rechnungshof erläutert, dass Bürgerhinweise soweit möglich in die Prüfungsplanung einfließen.
Ein Satz verdient besondere Aufmerksamkeit: Ob Mariottis Anregung tatsächlich zu einer Prüfung führt, werde ihm nicht individuell mitgeteilt.
Was bedeutet diese Antwort für die Fragen nach öffentlichen Aufwendungen und Verwaltungsabläufen rund um das Genehmigungs- und Gerichtsverfahren? Der Tagebucheintrag dokumentiert den Wortlaut, unterscheidet bestätigte Tatsachen von offenen Prüffragen und macht Antwortschreiben und Begleitmail zugänglich. Eine konkrete Prüfungszusage oder ein Prüfungsergebnis enthält die Antwort nicht.