19 Seiten an den Landrat – welche Nachweise liegen vor, und welche Antworten werden jetzt verlangt?

Am 2. Oktober 2026 hat Peter Mariotti ein persönlich an Landrat Sven Hinterseh adressiertes Mahnschreiben zum Windpark Linach in Furtwangen versandt. Die Eingabe bündelt Fragen zu Baufreigaben, EEG-Förderung, Finanzierung, Rückbausicherheit sowie zum Schutz von Wald, Boden, Wasser und Arten. Auch Rotorblattabrieb und mögliche Stofffreisetzungen werden als Prüffragen aufgegriffen.

Der Faxbericht bestätigt die erfolgreiche Übermittlung von 19 Seiten um 14:51 Uhr an das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis. Mariotti bittet um gestufte Rückmeldungen binnen sieben und vierzehn Kalendertagen nach Zugang.

Welche Unterlagen fordert er an? Warum verlangt er eine persönliche Befassung des Landrats? Und welche Fragen müssen aus seiner Sicht vor weiteren Eingriffen geklärt werden?

Der neue Tagebucheintrag führt durch das Mahnschreiben, erläutert die angeforderten Nachweise und dokumentiert den Versand. Dabei bleiben belegte Tatsachen, eigene Bewertungen und offene Prüfpunkte klar unterscheidbar.

Windpark Linach Mahnung Und Faxnachweis Pdf

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14. Oktober 2026

 

Windpark Linach

19 Seiten. Konkrete Fragen. Dokumentierter Faxversand. Zwölf Tage später bleibt die Antwort aus.

 

Am 2. Oktober 2026 habe ich mein Mahnschreiben zum Windpark Linach in Furtwangen an das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis versandt, ausdrücklich an Landrat Sven Hinterseh persönlich adressiert. Der Faxdienst bestätigt die erfolgreiche Übermittlung von 19 Seiten um 14:51 Uhr.

Bis heute, 14. Oktober 2026, habe ich darauf keine Antwort erhalten. Welche Unterlagen liegen vor? Welche Hinweise werden geprüft? Und wer führt die Antworten zusammen? Für mich bleiben diese Fragen offen.

Was ist geschehen?

Mein Schreiben bündelt Fragen zu Baufreigaben, EEG-Förderung, Finanzierung und Rückbausicherheit sowie zum Schutz von Wald, Boden, Wasser und Arten. Auch Rotorblattabrieb und mögliche Stofffreisetzungen werden als Prüffragen aufgegriffen.

Ich habe um nachvollziehbare Unterlagen und konkrete Auskünfte gebeten: Welche Voraussetzungen sind für die jeweiligen Eingriffe erfüllt? Welche Fachstellen prüfen die benannten Hinweise? Welche Schutzmaßnahmen sind vorgesehen und wie wird ihre Umsetzung nachgewiesen?

Für eine erste organisatorische Rückmeldung habe ich sieben Kalendertage nach Zugang vorgesehen. Erbeten wurden insbesondere eine Eingangsbestätigung, die Bestätigung der persönlichen Vorlage an den Landrat, die Benennung der koordinierenden Stelle und eine Mitteilung zum aktuellen Freigabe- und Ausführungsstand.

Für bereits verfügbare Unterlagen und eine substantiierte erste Stellungnahme habe ich vierzehn Kalendertage nach Zugang erbeten.

Gesicherte Tatsachen und aktueller Antwortstand

Der Faxnachweis dokumentiert die vom Versanddienst gemeldete erfolgreiche Übermittlung am 2. Oktober 2026. Er belegt nicht, dass der Landrat das Schreiben persönlich gelesen hat.

Die Angaben zu den gestuften Rückmeldungen stehen auf Seite 12 des Mahnschreibens. Legt man einen Zugang am 2. Oktober zugrunde, ergeben sich folgende erbetene Termine:

  • 9. Oktober 2026: erste Rückmeldung zu Eingang, persönlicher Vorlage, Zuständigkeit und aktuellem Stand.

  • 16. Oktober 2026: verfügbare Unterlagen und eine substantiierte erste Stellungnahme; für verbleibende Punkte eine Begründung und ein Bearbeitungsplan.

Der erste dieser Termine liegt damit zurück. Der zweite ist am heutigen 14. Oktober noch nicht erreicht. Mein Schreiben stellt ausdrücklich klar, dass diese erbetenen Antworttermine gesetzliche Bearbeitungsfristen nicht verändern.

Dass bis heute keine Antwort bei mir eingegangen ist, dokumentiere ich hier als meinen aktuellen Kenntnisstand.

Einordnung von Peter Mariotti

Was intern bearbeitet wird, ist mir bislang nicht mitgeteilt worden. Gerade deshalb wäre bereits eine kurze, konkrete Rückmeldung wichtig: Ist das Schreiben dem Landrat vorgelegt worden? Wer koordiniert die Bearbeitung? Welche Unterlagen können bereitgestellt werden?

Für mich bemisst sich Transparenz daran, ob sich Fragen, Prüfgrundlagen, Verantwortlichkeiten und Ergebnisse nachvollziehbar zuordnen lassen. Meine Eingabe nennt dafür konkrete Themen und verlangt überprüfbare Auskünfte.

Zwölf Tage ohne Antwort lassen diese Fragen offen. Ich möchte wissen, wie die vorgetragenen Hinweise bearbeitet werden und auf welche Nachweise sich die jeweils nächsten Entscheidungen stützen.

Bedeutung für die weitere Dokumentation

Dieser Eintrag hält den Antwortstand zum 14. Oktober 2026 fest. Die dokumentierte Übermittlung, meine konkreten Auskunftsersuchen und der bislang ausgebliebene Rücklauf bleiben damit zeitlich nachvollziehbar.

Jede spätere Antwort kann an den tatsächlich gestellten Fragen gemessen werden: Welche Punkte werden beantwortet? Welche Unterlagen werden zugänglich gemacht? Und für welche offenen Punkte werden belastbare Bearbeitungstermine genannt?

 

Nächster Verfahrensschritt

Ich halte meine Fragen und Auskunftsersuchen aufrecht.

Der nächste von mir erbetene Antworttermin ist – bei Zugang am 2. Oktober – der 16. Oktober 2026. Ich werde dokumentieren, ob bis dahin Unterlagen, eine erste Stellungnahme oder ein begründeter Bearbeitungsplan eingehen.