Die Polizei im Nationalsozialismus wurde für Verfolgte nicht zur Schutzmacht, sondern zur Bedrohung. Hinter amtlichen Begriffen wie „Schutzhaft“ standen Deportationen in Konzentrationslager ohne rechtsstaatliche Sicherungen. Was bleibt vom Versprechen der Sicherheit, wenn staatliche Institutionen selbst zu Werkzeugen der Verfolgung werden?
Diese Frage steht hinter einer historischen Untersuchung, die mehr verlangt als einen flüchtigen Blick zurück.
Der Beitrag „Auf den Spuren der Exekutive der Gewalt“ von Barbara Stelzl-Marx, Andreas Kranebitter und Gregor Holzinger stellt ein Forschungsprojekt zur österreichischen Polizei zwischen 1938 und 1945 vor. Er beschreibt institutionellen Umbau, Beteiligung an Verbrechen und die schwierige Arbeit der Aufarbeitung.
Es geht nicht darum, heutige Konflikte mit nationalsozialistischer Gewalt gleichzusetzen. Es geht darum, diese Vergangenheit genau zu betrachten – gerade dort, wo vertraute Begriffe wie Ordnung, Sicherheit und Schutz ihre beruhigende Wirkung verlieren.
Wie die Polizei zum Werkzeug des NS-Staates wurde
Die entscheidenden Veränderungen begannen nicht erst mit der Eingliederung Österreichs in das Deutsche Reich.
1936: Verfolgung wurde zur institutionellen Aufgabe
Der Forschungsbeitrag beschreibt für 1936 eine neue Eskalationsphase. Heinrich Himmlers Ernennung zum Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei stand für eine zentralisierende Neuordnung und die beabsichtigte Verschmelzung von SS und Polizei.
Die Polizei sollte nicht mehr lediglich auf Geschehen reagieren und Ordnung aufrechterhalten. Sie sollte aktiv an der Herstellung der nationalsozialistischen „Volksgemeinschaft“ mitwirken – einer ideologisch bestimmten Gemeinschaft, die auf Ausschluss beruhte.
Gestapo und Kriminalpolizei erhielten dabei eine zentrale Funktion. Unter den Bezeichnungen „Schutzhaft“ und „Vorbeugungshaft“ konnten politische Gegner sowie sozialrassistisch ausgegrenzte Menschen auf unbestimmte Zeit in Konzentrationslager deportiert werden.
Die Sprache versprach Schutz und Vorbeugung. Die beschriebene Praxis bedeutete Verfolgung ohne rechtsstaatliche Sicherungen.
1938: Österreichs Polizei wurde eingegliedert
Der sogenannte „Anschluss“ Österreichs fiel mitten in diese Radikalisierung und verstärkte sie zugleich. Das österreichische Sicherheitswesen wurde rasch in die Deutsche Polizei eingebaut.
Dabei begann der Umbau nicht bei null. Die Autorin und die Autoren verweisen auf die autoritäre Zentralisierung im Austrofaschismus und eine bereits vor 1938 erhebliche nationalsozialistische Durchdringung des Polizeiapparats.
Zugleich wurden politische Gegner innerhalb der Polizei verhaftet und ermordet. Die institutionelle Eingliederung und die gewaltsame Ausschaltung von Gegnern gehörten damit zu derselben Entwicklung.
Nicht nur die Gestapo: Wer am Terror beteiligt war
Wer die Geschichte ausschließlich auf die Gestapo reduziert, verfehlt die Breite der im Beitrag beschriebenen Beteiligung.
Sicherheits- und Ordnungspolizei
Die Untersuchung richtet den Blick auf unterschiedliche Polizeiformationen. Zur Sicherheitspolizei gehörten die Geheime Staatspolizei, kurz Gestapo, und die Kriminalpolizei. Zur Ordnungspolizei gehörten Schutzpolizei und Gendarmerie.
Der vorgestellte Sammelband untersucht die Verstrickung dieser unterschiedlichen Formationen in den nationalsozialistischen Terror und den Holocaust.
Damit wird die Verantwortung nicht auf eine einzelne, vermeintlich isolierte Organisation begrenzt. Zugleich bedeutet die Untersuchung institutioneller Beteiligung nicht, dass ohne weitere Prüfung jedem einzelnen Angehörigen dieselben Handlungen zugeschrieben werden dürfen. Der Beitrag behandelt ausdrücklich auch Widerstand und Opfer innerhalb der Polizei.
Verfolgung, Deportation und Massenmord
Schon nach dem „Anschluss“ wurde die Polizei zu einer zentralen Instanz der Verfolgung politischer Gegner und von Menschen, deren Verhalten das Regime als abweichend einstufte.
Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs waren Polizeiangehörige maßgeblich am Massenmord an europäischen Jüdinnen und Juden, an Roma und Sinti sowie an der Zivilbevölkerung besetzter Gebiete beteiligt. Hinzu kamen die Verfolgung von Widerstandsgruppen und die Verschleppung von Zivilpersonen zur Zwangsarbeit.
Diese Geschichte handelt deshalb nicht bloß von einer Institution, die ihren Schutzauftrag unzureichend erfüllte. Sie handelt von einer Institution, die selbst Verfolgung und Gewalt ausübte.
Eine Broschüre und eine unbequeme Frage
Die folgende Szene ist eine gedachte Annäherung an ein im Dokument abgebildetes Objekt, kein überlieferter Einzelfall.
Vor einer Einladung aus dem Jahr 1941
Stellen Sie sich vor, Sie stehen vor einer Broschüre. Auf dem Umschlag lesen Sie: „Willst Du zur Polizei?“
Die Frage wirkt zunächst wie eine Einladung zu einem Beruf. Sie spricht einen Menschen an, der eine Entscheidung über seine Zukunft treffen soll.
Doch das auf der gedruckten Seite 21 gezeigte Dokument ist eine nationalsozialistische Propagandaschrift zur Anwerbung von Freiwilligen aus dem Jahr 1941. Herausgegeben wurde sie vom Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Inneren.
Nun steht neben der Einladung eine andere Frage: In welche Aufgaben, welche Befehlsverhältnisse und welche Verantwortung führte dieser berufliche Weg?
Gerade darin liegt die Wirkung eines solchen historischen Objekts. Es zeigt nicht unmittelbar das gesamte Ausmaß der Gewalt. Es verlangt, die Selbstdarstellung einer Institution mit ihrem tatsächlichen Handeln zusammenzudenken.
Ein vertraut klingendes Wort reicht dafür nicht aus. Auch „Polizei“ muss in seinem konkreten historischen Zusammenhang betrachtet werden.
Was das Forschungsprojekt ab 2022 erschloss
Eine belastbare Auseinandersetzung braucht nicht nur Haltung, sondern zugängliche Quellen und sorgfältige wissenschaftliche Arbeit.
Erstmals zugängliche Akten
Anfang 2022 begann das zweijährige Forschungsprojekt „Die Polizei in Österreich: Brüche und Kontinuitäten 1938–1945“.
Beteiligt waren die Universität Graz, das Ludwig-Boltzmann-Institut für Kriegsfolgenforschung, das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes und das Mauthausen Memorial. Gefördert wurde das Projekt durch das österreichische Innenministerium.
Für diese Forschung standen erstmals zuvor verschlossene Akten aus dem Innenministerium und den Landespolizeidirektionen zur Verfügung. Zu den Ergebnissen gehörten zwei wissenschaftliche Konferenzen, der Sammelband „Exekutive der Gewalt“ und die Wanderausstellung „Hitlers Exekutive“.
Warum der Zugang zu Quellen entscheidend ist
Auf der gedruckten Seite 24 zeigt der Beitrag Personalakten im Archiv der Landespolizeidirektion Steiermark in Graz, aufgenommen im Mai 2022. Das Bild macht einen wesentlichen Teil der Forschungsarbeit sichtbar: Unterlagen müssen gefunden, gesichert und erschlossen werden.
Eine Akte beantwortet allerdings nicht automatisch jede Frage. Sie muss eingeordnet, mit anderen Quellen verglichen und auf ihre Entstehungsbedingungen hin untersucht werden.
Aus menschenrechtlicher Perspektive liegt hier eine wichtige Einsicht: Institutionelle Verantwortung wird überprüfbarer, wenn die Grundlagen ihrer Untersuchung zugänglich sind. Erinnerung allein ersetzt diese Arbeit nicht.
Wer Verantwortung klären will, muss auch nachvollziehen können, worauf eine Darstellung beruht.
„Exekutive der Gewalt“: Ein Band gegen einfache Antworten
Die Publikation bündelt die Forschung, ohne sich als abschließendes Urteil über jede offene Frage zu verstehen.
Österreichische Polizei 1938–1945 – und darüber hinaus
Der mehr als 800 Seiten umfassende Sammelband „Exekutive der Gewalt“ erschien 2024 bei Böhlau. Der bereitgestellte Beitrag beschreibt ihn als zentrales Ergebnis des Forschungsprojekts.
Untersucht werden die Rolle der Polizei vor und während des „Anschlusses“, ihre Funktionen zwischen 1938 und 1945 im Deutschen Reich und in den besetzten Gebieten sowie Entwicklungen nach Kriegsende.
Zum Nachkriegsabschnitt gehören die gerichtliche Ahndung von NS-Verbrechen, deren Aufarbeitung und die Entnazifizierung der Exekutive. Ein weiterer Bereich widmet sich der Dokumentation und Vermittlung dieser Geschichte.
Aufarbeitung der NS-Zeit bleibt eine offene Aufgabe
Der Beitrag benennt ausdrücklich Grenzen. Nicht alle Forschungsbereiche konnten in gleicher Tiefe behandelt werden. Neue Quellen beantworten Fragen, werfen aber auch weitere auf.
Ebenso wichtig ist die differenzierte Betrachtung von Handlungsmöglichkeiten. Die Untersuchung behandelt neben der Beteiligung an Verbrechen auch Widerstand und Opfer innerhalb der österreichischen Polizei.
Diese Unterschiede sind kein Anlass, die Verantwortung der beteiligten Institutionen zu relativieren. Sie sind ein Grund, genauer hinzusehen.
Eine seriöse Aufarbeitung muss beides aushalten: die Dimension des Unrechts und die Notwendigkeit präziser Zuordnung. Weder pauschale Entlastung noch unterschiedslose Beschuldigung können diese Arbeit ersetzen.
„Hitlers Exekutive“: Eine Ausstellung, die Irritation zulässt
Historische Forschung entfaltet eine weitere Wirkung, wenn ihre Erkenntnisse auch außerhalb wissenschaftlicher Publikationen zugänglich werden.
Wissen, das nicht vorschnell beruhigt
Die von Martina Zerovnik kuratierte Wanderausstellung „Hitlers Exekutive. Die österreichische Polizei und der Nationalsozialismus“ wurde am 12. März 2024 im österreichischen Innenministerium in Wien eröffnet.
Nach Darstellung des Beitrags versteht sie sich als Verbindung zwischen Vergangenheit und Gegenwart. Sie soll historisches Bewusstsein fördern und gesellschaftliche Fragen zur Diskussion stellen.
Bemerkenswert ist ihr gestalterischer Ansatz: Die Ausstellung verzichtet bewusst auf eine durchgehend lineare, leicht konsumierbare Erzählung. Sie arbeitet mit Unterbrechungen, Perspektivwechseln und Irritationen.
Leerstellen verweisen dabei auf begrenztes Wissen und fragmentarische Quellen, aber auch auf historische Prozesse des Verdrängens, Vergessens und Verschweigens. Unsicherheit wird nicht hinter einer glatten Erzählung verborgen. Sie wird als Bestandteil der Auseinandersetzung sichtbar gemacht.
Ein angekündigter Anknüpfungspunkt für Vorarlberg
Der bereitgestellte Text kündigt die Ausstellung für Herbst 2026 in Vorarlberg an. Für 2027 nennt er die Universität Innsbruck als geplanten weiteren Standort. Diese Angaben geben den Stand des Dokuments wieder; konkrete Termine und Veranstaltungsorte sind hier nicht unabhängig überprüft.
Die Bedeutung der Ausstellung reicht jedoch über einzelne Stationen hinaus. Sie stellt eine Aufgabe: nicht nur historische Informationen aufzunehmen, sondern auch zu fragen, wie Institutionen ihre Vergangenheit verstehen und vermitteln.
Systemisches Unrecht: Was diese Geschichte erkennen lässt
Die folgenden Überlegungen sind eine menschenrechtliche Einordnung der Forschung, keine Feststellung über heutige Behörden oder Gerichte.
Gewalt war nicht bloß ein Organisationsfehler
Systemisches Unrecht bezeichnet hier Unrecht, das durch institutionelle Strukturen, Regeln und Handlungsmuster ermöglicht oder dauerhaft getragen wird. Der Begriff dient der Analyse; er ersetzt keine konkrete historische oder rechtliche Prüfung.
Für den beschriebenen NS-Kontext wäre es verharmlosend, lediglich von „institutionellem Versagen“ zu sprechen. Die Polizei scheiterte nicht nur daran, Menschen zu schützen. Ihre Befugnisse und Strukturen wurden für Verfolgung und Massenmord eingesetzt.
Im Fazit greifen die Verfasser eine Frage von Buhlan und Jung auf: „Wessen Freund und wessen Helfer?“ Für einen Teil der Bevölkerung stellte die Polizei eine Verfolgungs- und Mordinstitution dar – vielfach auch aus ideologischer Überzeugung, nicht allein aufgrund der Logik des Staatsapparats.
Menschenwürde ohne Ausnahmen
Aus heutiger menschenrechtlicher Perspektive lässt sich daran untersuchen, wie strukturelle Menschenrechtsverletzungen entstehen: durch gezielten Ausschluss, institutionell organisierte Verfolgung und die Beseitigung rechtsstaatlicher Sicherungen.
Dabei darf der analytische Begriff die konkreten Verbrechen nicht verdecken. Hinter Strukturen stehen Entscheidungen, Handlungen und Menschen, denen Gewalt zugefügt wurde.
Die entscheidende Wertfrage lautet deshalb nicht nur, ob eine Institution leistungsfähig ist. Sie lautet auch, wofür sie ihre Macht einsetzt und ob sie die Würde jedes Menschen anerkennt.
Was daraus für Rechtsstaatlichkeit heute folgt
Historische Verantwortung verlangt weder vorschnelle Gleichsetzungen noch die Vorstellung, die Gegenwart müsse sich keinen kritischen Fragen stellen.
Keine Gleichsetzung – und kein Freibrief
Ein belastender Behördenkontakt, eine fehlerhafte Entscheidung oder ein verlorenes Gerichtsverfahren ist nicht mit nationalsozialistischer Verfolgung gleichzusetzen.
Auch Vorwürfe wie Amtsmissbrauch oder Justizmissbrauch benötigen eigene, überprüfbare Belege. Der historische Forschungsbeitrag liefert keine Grundlage dafür, bestimmte heutige Einrichtungen oder Personen solcher Handlungen zu beschuldigen.
Das bedeutet nicht, gegenwärtige Erfahrungen abzuwerten. Es bedeutet, unterschiedliche Sachverhalte mit den jeweils geeigneten Maßstäben zu prüfen.
Für Betroffene kann gerade diese Genauigkeit hilfreich sein: Was ist dokumentiert? Welche Frage bleibt offen? Welche Überprüfung ist möglich? Eine präzise Beschreibung macht ein Anliegen nachvollziehbarer als ein historischer Vergleich, der mehr behauptet, als die Belege tragen.
Kontrolle, Quellenzugang und Lernen
Als redaktionelle Schlussfolgerung ergeben sich aus der Untersuchung drei miteinander verbundene Aufgaben: Verantwortung nachvollziehbar machen, kritische Prüfung ermöglichen und historische Erkenntnisse in institutionelles Lernen übersetzen.
Der Forschungsbeitrag benennt die Integration des Wissens in Schulungen und Ausbildungsprogramme ausdrücklich als Herausforderung.
Für eine menschenrechtsorientierte Gegenwart heißt das: Rechtsstaatlichkeit sollte nicht nur als Selbstbeschreibung verstanden werden. Sie muss sich auch darin bewähren, wie mit begründeter Kritik und überprüfbaren Fehlern umgegangen wird.
Menschenrechtsverteidiger, Forschung und Öffentlichkeit können zu dieser Prüfung beitragen. Ihre Arbeit verlangt ebenso Sorgfalt wie die Bereitschaft, unbequeme Fragen offenzuhalten.
Häufige Fragen zur Polizei im Nationalsozialismus
Die historischen Antworten fassen den Forschungsbeitrag zusammen; die abschließende Antwort grenzt seine Aussagekraft für die Gegenwart ab.
Welche Rolle spielte die österreichische Polizei im NS-Staat?
Nach dem „Anschluss“ 1938 wurde sie in den nationalsozialistischen Polizeiapparat eingegliedert. Sie beteiligte sich an politischer und rassistischer Verfolgung sowie später an Deportationen, Zwangsarbeit und Massenmord.
War nur die Gestapo an NS-Verbrechen beteiligt?
Nein. Der Beitrag beschreibt die Beteiligung verschiedener Polizeiformationen. Neben Gestapo und Kriminalpolizei waren auch Schutzpolizei und Gendarmerie in den nationalsozialistischen Terror und den Holocaust verstrickt.
Was bedeuteten „Schutzhaft“ und „Vorbeugungshaft“?
Der Beitrag beschreibt sie als Instrumente, mit denen Gestapo und Kriminalpolizei Menschen ohne rechtsstaatliche Sicherungen auf unbestimmte Zeit in Konzentrationslager deportieren konnten. Die Begriffe verschleierten den Charakter der Verfolgung.
Was ist „Exekutive der Gewalt“?
„Exekutive der Gewalt“ ist ein 2024 bei Böhlau erschienener wissenschaftlicher Sammelband mit mehr als 800 Seiten. Er bündelt Forschungen zur österreichischen Polizei im Nationalsozialismus und zur späteren Aufarbeitung.
Was zeigt die Ausstellung „Hitlers Exekutive“?
Die Wanderausstellung vermittelt Ergebnisse des Forschungsprojekts zur österreichischen Polizei im Nationalsozialismus. Sie arbeitet bewusst mit Perspektivwechseln und Leerstellen, um auch offene Fragen und Grenzen historischer Erkenntnis sichtbar zu machen.
Beweist diese Forschung heutige Menschenrechtsverletzungen?
Nein. Sie untersucht historische Entwicklungen und deren Aufarbeitung. Heutige Vorwürfe benötigen eigenständige Belege. Die Forschung kann jedoch dazu anregen, staatliche Verantwortung, Menschenwürde und rechtsstaatliche Sicherungen genauer zu betrachten.
Erinnerung wird wirksam, wenn sie Verantwortung verändert
Die Auseinandersetzung mit dieser Vergangenheit endet nicht damit, dass ihre Verbrechen benannt sind.
Nicht wegsehen. Nicht vereinfachen.
Sie fordert auch dazu auf, die Bedingungen ihrer Erforschung ernst zu nehmen: offene Quellen, genaue Zuordnung, unabhängige Fragen und die Bereitschaft, Gewissheiten zu überprüfen.
Darin liegt eine Verbindung zur menschenrechtsbasierten Perspektive von Systemic Human Rights. Menschenwürde verlangt Aufmerksamkeit für konkrete Erfahrungen. Verantwortung verlangt zugleich Belege und präzise Unterscheidungen.
Weitere Einordnungen finden Sie im Blog von Systemic Human Rights.
Teilen Sie diesen Beitrag dort, wo eine differenzierte Auseinandersetzung mit staatlicher Macht, Geschichte und Verantwortung hilfreich ist. Nicht, um heutige Menschen pauschal anzuklagen. Sondern um eine Frage offenzuhalten, die keine Institution allein mit ihrem Namen beantworten kann:
Wen schützt ihre Macht – und wer schützt diejenigen, die ihr ausgeliefert sind?
____________________________________________________________
Kommentar hinzufügen
Kommentare