Windpark Linach: Eine Antwort – und ein Satz, der aufhorchen lässt

20. Oktober 2026 · Zum Schriftwechsel vom 19. Oktober · Von Peter Mariotti

17 Tage nach meinem Mahnschreiben antwortet das Landratsamt. Die Genehmigung sei umfassend geprüft worden. Doch am Ende steht ein Satz, der eine neue Frage aufwirft: Wie geht die sachliche Klärung weiter, wenn weitere Antworten „in diesem Rahmen“ ausbleiben sollen?

Kurzfassung

Am 19. Oktober 2026 hat Dr. Martin Seuffert, Erster Landesbeamter des Schwarzwald-Baar-Kreises, im Auftrag von Landrat Sven Hinterseh auf meine Schreiben vom 15. September und 2. Oktober geantwortet. Er verteidigt die Genehmigung für den Windpark Linach und verweist auf die gerichtliche Überprüfung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Noch am selben Abend habe ich erwidert. Im Mittelpunkt stehen vier konkrete Fragen: Wer verantwortet die Prüfung meiner Hinweise? Welche Unterlagen tragen die Ergebnisse? Welche Freigabevoraussetzungen sind erfüllt? Und wie wurden neue Erkenntnisse bewertet?

Was das Landratsamt erklärt

Die Antwort vom 19. Oktober, versandt um 14:19 Uhr, beschreibt eine umfassende Prüfung unter Beteiligung verschiedener Fachbereiche und externer Stellen. Genannt werden unter anderem Baurecht, Naturschutz, Wasser- und Bodenschutz sowie Brand- und Katastrophenschutz.

Nach Darstellung des Landratsamts lagen die gesetzlichen Voraussetzungen für die am 3. Juni 2026 erteilte Genehmigung vor. Aus meinen Hinweisen hätten sich keine Erkenntnisse ergeben, die eine Änderung oder Aufhebung rechtfertigten. Die rechtliche Überprüfung sei Sache des VGH Mannheim.

Zugleich erklärt die Behörde, neue Erkenntnisse zu berücksichtigen, soweit dies gesetzlich geboten sei. Anschließend heißt es:

„Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf Ihr Vorbringen in diesem Rahmen nicht mehr eingehen und wir daher auch von entsprechenden Antworten an Sie absehen werden.“

Dieser Satz bleibt bei mir hängen.

Am 14. Oktober hatte ich noch die ausstehende Antwort dokumentiert. Jetzt liegt eine Antwort vor. Offen bleibt für mich, wie ich die behauptete umfassende Prüfung anhand konkreter Unterlagen nachvollziehen kann.

Meine Erwiderung: Verantwortung muss nachvollziehbar werden

Um 18:27 Uhr habe ich an Landrat Hinterseh und Dr. Seuffert geantwortet.

In meiner Erwiderung spreche ich die Leitungs- und Organisationsverantwortung des Landrats sowie den Schutz von Leben, Gesundheit und Lebensumfeld an. Ich erwarte eine erkennbare Zuordnung: Wer bewertet meine Hinweise fachlich? Wer führt die Ergebnisse zusammen? Wer verantwortet die daraus folgenden Entscheidungen?

Die Aufzählung beteiligter Fachstellen beantwortet diese Fragen für mich noch nicht. Ebenso möchte ich wissen, wie das Landratsamt seine eigenen Aufgaben während der laufenden Gerichtsverfahren wahrnimmt.

Vier Nachweisfragen zum Windpark Linach

  1. Verantwortung: Welche Person oder Funktion prüft welchen Hinweis? Wer koordiniert die Bearbeitung und verantwortet das Ergebnis?

  2. Prüfgrundlagen: Welche fachbehördlichen Stellungnahmen, Prüfvermerke und maßgeblichen Dokumentfassungen tragen die Aussagen der Behörde?

  3. Freigabestand: Welche Voraussetzungen für Bau, Rodung, Bodenöffnung und Zuwegung sind erfüllt? Welche Nachweise liegen insbesondere zu Standsicherheit, Bodenschutz und Rückbausicherheit vor?

  4. Neue Erkenntnisse: Welche meiner Hinweise wurden nach der Genehmigung erneut bewertet? Mit welchem Ergebnis und welchen gegebenenfalls erforderlichen Folgemaßnahmen?

Diese Fragen zielen auf überprüfbare Auskünfte. Eine fachlich begründete Antwort ermöglicht mir, die behördliche Bewertung nachzuvollziehen und mich mit Gegenargumenten auseinanderzusetzen.

Informationszugang und nächster Schritt

Meine bereits gestellten Informationsanträge halte ich ausdrücklich aufrecht. In der Erwiderung verlange ich eine gesonderte Entscheidung über den Informationszugang. Sollte dieser ganz oder teilweise abgelehnt werden, erwarte ich eine konkrete Begründung und die Prüfung, ob zumindest Teile der Unterlagen zugänglich gemacht werden können.

Bis zum 29. Oktober 2026 bitte ich um Benennung der koordinierenden Stelle und eine erste konkrete Antwort auf die vier Punkte. Diese von mir gesetzte Rückmeldefrist lässt die gesetzlichen Bearbeitungsfristen der Informationsanträge nach meinem Schreiben unberührt.

Meine Einordnung

Ich möchte verstehen können, auf welcher Grundlage Entscheidungen getroffen werden, die Wald, Boden, Wasser und das Lebensumfeld der Menschen betreffen. Dazu brauche ich zugängliche Prüfgrundlagen, begründete Ergebnisse und erkennbare Zuständigkeiten.

Die Antwort vom 19. Oktober gehört deshalb ebenso in diese Chronik wie meine Erwiderung. Sie dokumentiert die Position des Landratsamts. Meine Nachweisfragen bleiben aus meiner Sicht offen.

Der nächste Eintrag wird zeigen, ob darauf konkrete Auskünfte folgen.

Die Antwort ist da. Wann werden die Grundlagen nachvollziehbar?

Dokumentengrundlage: Antwort von Dr. Martin Seuffert im Auftrag des Landrats vom 19. Oktober 2026, 14:19 Uhr, und meine Erwiderung vom selben Tag, 18:27 Uhr.

 

Antwort Dr Seuffert 19 10 2026 Veroeffentlichung Pdf

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Erwiderung Mariotti 19 10 2026 Veroeffentlichung Pdf

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